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Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

3,5 % Grunderwerbsteuer sowie 1,1 % gerichtliche Eintragungsgebühr berechnet vom Kaufpreis (ohne Berücksichtigung des Kaufpreises für das Inventar).
Die Vertragserrichtungskosten variieren und werden je nach Umfang und Schwierigkeit der Vertragserrichtung vereinbart (Pfandrechtslöschung bzw. –eintragung, Dienstbarkeitseintragung, Einholung der grundverkehrs- und/oder agrarbehördlichen Genehmigungen, etc.).

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Wann ist der Kaufpreis fällig?

Der Stichtag zur Kaufpreiszahlung wird vertraglich vereinbart.
Vergessen sollte man hier nicht die zusätzlichen Kosten wie Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr, Immobilienertragsteuer (trifft den Verkäufer), die Vertragserrichtungskosten sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen.

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Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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