Was muss ein EU-Bürger beim Immobilienkauf beachten?
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Ein EU-Bürger ist dem Inländer gleichgestellt. Eine Genehmigung der Ausländergrundverkehrsbehörde ist nicht notwendig.
Für Nicht-EU-Bürger ist ein spezielles grundverkehrsbehördliches Verfahren notwendig. Wir informieren Sie gerne!