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Impfpflichtgesetz

Nunmehr wurde das Impfpflichtgesetz mit Abstimmung im Nationalrat am 20.01.2022 beschlossen!

Bis zum 15. März hat man, diesem Gesetz folgend, eine entsprechende Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 nachzuweisen.

Eine Überprüfung durch ELGA und Melderegisterdatenvernetung wird frühestens im April / Mai dieses Jahres möglich sein. 

Die Polizei hat schon angekündigt, von Kontrollen im Wesentlichen abzusehen. Trotzdem ist es möglich, dass Strafverfügungen erlassen werden, die zu beeinspruchen sind. 

Weiters ist es so, dass jedenfalls gegen dieses Gesetz im Hinblick auf offenkundige Verfassungswidrigkeit vorgegangen werden muss, jedoch muss jeder Einzelne, auch für den Fall der Aufforderung zur Durchführung einer Impfung aktiv werden. 

Es sind insbesondere das Grundrecht auf Freizügigkeit der Person iSd Art. 8 EMRK sowie das Grundrecht auf Datenschutz verletzt. 

Wir stehen jederzeit gerne nach telefonischer Terminvereinbarung und / oder persönlicher Rücksprache zur Verfügung, wobei wir um Anmeldung via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) unter Bekanntgabe der persönlichen Eckdaten ersuchen. 

Die Beratungskosten finden Sie auf unserer Homepage. 

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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