Was ist zu tun?
Derzeit zeigt sich, insbesondere im Hinblick auf die nunmehr von der FMA am 31.01.2018 an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelte Strafanzeige, dass eine große Anzahl an Geschädigten offensichtlich jedenfalls strafrechtlich im Rahmen einer weiteren Sammelstrafanzeige zu vertreten ist.