Was ist zu tun?
Derzeit zeigt sich, insbesondere im Hinblick auf die nunmehr von der FMA am 31.01.2018 an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelte Strafanzeige, dass eine große Anzahl an Geschädigten offensichtlich jedenfalls strafrechtlich im Rahmen einer weiteren Sammelstrafanzeige zu vertreten ist.
Je größer die Gruppe der Geschädigten ist, die gemeinschaftlich vorgeht, desto größer sind nach unserem Dafürhalten auch die Chancen einer Anspruchsdurchsetzung.
Wir bereiten derzeit folgende Maßnahmen vor:
- Zivilrechtliche Ansprüche gegen Optioment, respektive den in Österreich bekannten Hintermännern.
- Strafanzeige gegen Optioment, respektive den in Österreich bekannten Hintermännern.
- Ansprüche gegenüber der Republik Österreich (Finanzmarktaufsicht)
- Privatbeteiligtenanschluss in sämtlichen einzuleitenden Strafverfahren.
Alle Ansprüche werden derzeit geprüft. Die obige Liste ist daher jedenfalls noch zu ergänzen.